Die Regulierung der Krypto-Plattformen

Bislang handelten die Krypto-Börsen in einem rechtsfreien Raum. Wie sich zeigen wird, sollte dieser Zustand jedoch bald der Vergangenheit angehören. Daher sollen beispielsweise in Deutschland und Österreich die digitalen Währungen schon ab dem nächsten Jahr reguliert werden. Die Anbieter einer Krypto-Börse werden deshalb in Zukunft eine Lizenz der BaFin brauchen. Dies gilt zugleich für ausländische Börsen, welche mit ihrem Angebot die Anleger ansprechen wollen.

Derzeit lassen sich immer mehr Krypto-Unternehmen auf der Insel Malta nieder. Zwar wird dort in Zukunft ebenfalls eine erhöhte Regulierung stattfinden, allerdings ist diese weniger streng, als in Österreich oder in Deutschland.

Die Krypto-Börsen sind nach der derzeitigen Rechtslage nicht auf dieselbe Art und Weise reguliert, wie dies bei anderen Anbietern der Fall ist. Zwar gibt es oftmals eine Regulierung der Plattform, jedoch ist der Handel mit digitalen Währungen jedoch nicht reguliert.

Bei allen Krypto-Börsen muss bedacht werden, dass es sich dabei lediglich um eine Regulierung der Plattform handelt, auf welcher der Handel stattfindet.

Kryptowährungen sind generell ein unreguliertes Produkt im Finanzbereich. Dabei ist die Politik auf das Asset schon jetzt aufmerksam geworden und wird daher die nötigen Gesetze verabschieden.

Derzeit aber ist die Marktmanipulation durch das sogenannte „Pump & Dump“ nicht geregelt und bei den Kryptowährungen legal.

Tipp: Um nicht ohne klare Informationen Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen ist es sinnvoll, sich die Kurse, Prognose und Kursentwicklung auf Coindaten online vorab anzusehen, um Chancen und Risiken nach eigener Recherche einzuschätzen.

Die bisherige Regulierung der Plattformen

Der Bitcoin erschien im Jahr e2009 als erste Kryptowährung der Welt. Das Ziel der Entwickler der Crypto Coin bestand hierbei darin, eine bewusste Alternative zum normalen Geld zu schaffen. Daher wird der Bitcoin nicht durch eine Zentralbank verwaltet und ausgegeben. So basiert das System auf der dezentralen Blockchain. Daher entstand hierbei der Bedarf, digitale Währungen handeln und tauschen zu können. Deshalb entwickelten sich bald die ersten digitalen Marktplätze für die digitalen Währungen. Später traten die Krypto-Börsen auf den Plan. Diese Anbieter wurden zu dieser Zeit nicht reguliert. Bei den digitalen Währungen handelte es sich um etwas Neues und deshalb waren die Kryptowährungen mit den gesetzlichen Regelungen nicht zu fassen.

Inzwischen stehen die Kryptowährungen im Fokus der Politik. Jedoch hat sich die Situation nun sehr geändert. Es ist den digitalen Währungen nun gelungen, dem bisherigen Nischendasein zu entfliehen. Dies hat jedoch dazu geführt, dass sich die Politik immer mehr für Währungen wie Bitcoin oder Ethereum interessiert. So gibt es zum Beispiel bei der Europäischen Zentralbank schon seit längerer Zeit eine Arbeitsgruppe, welche Crypto Asset Task Force genannt wird, welche sich mit den Krypto-Coins beschäftigt.
Eine bedeutende Änderung soll in Deutschland bereits dem 1. Januar 2020 gelten. Daher setzt die Legislative die 5. EU-Geldwäscherichtlinie um. Hierin enthalten sind vor allem zahlreiche Regeln, die die digitalen Währungen betreffen. Wichtig sind dabei vor allem die Punkte, dass die „Kryptowerte“ in Zukunft als Finanzinstrumente gelten und in das Kreditwesengesetz aufgenommen werden. Dieser Schritt ist daher beachtlich, als dass es vor etwa zehn Jahren noch keine Krypto-Coins gab. Dabei zeigt sich der Erfolg jener neuen digitalen Währungen.

Seit dem Jahre 2020 sind mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie der EU durch den Gesetzgeber die Krypto-Assets stärker reguliert. So hat die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie durch den Gesetzgeber weitreichende Konsequenzen für die Blockchain-Startups, Banken, FinTechs, Industrieunternehmen und Krypto-Börsen. Die Verwahrung der Krypto-Assets und deren Handel beansprucht seither einer Lizenz der BaFin als steuernde Instanz. Im Februar 2020 hatten schon mehr als 40 deutsche Banken die neuartige Krypto-Depotlizenz beantragt, welche für die Erbringung der Verwahrungsdienstleistungen notwendig ist.
Ab Juli 2021 soll ein neuartiges Gesetz den Weg für institutionelle Krypto-Währungen in Deutschland geschaffen werden. Das Gesetz für die Stärkung des Fondsstandortes (Fondsstandortgesetz) etwa 4.000 Spezialfonds ein. Dies erlaubt den für institutionelle Investoren verwalteten Fonds etwa 20 Prozent des Vermögens in Krypto-Währungen zu investieren.

Die Rolle der Aufsichtsbehörden

Sobald eine Krypto-Währung beaufsichtigt wird, heißt dies nicht, dass nichts mehr geschehen kann. Weil die Erwerbung einer entsprechenden Genehmigung in der EU jedoch eine Hürde darstellt, kann es den Anlegern eine höhere Sicherheit geben.

So muss beispielsweise sicher nachgewiesen werden, dass die Gelder der Anleger sicher verwahrt und die Vorschriften eingehalten werden. Dabei wird durch Aufsichtsbehörden garantiert, dass keine Geldwäsche stattfindet.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Plattform nicht trotzdem von Angreifern gehackt werden kann oder das einbezahlte Geld durch verschiedene Wege abhandenkommt. Es ist lediglich unwahrscheinlicher als bei einem Broker, welcher als Offshore auf einer Insel sitzt und hier machen kann, was er möchte.

Die künftige Regulierung der Plattformen

Die USA ziehen in Bezug auf die Krypto-Regulierung derzeit nicht an einem Strang. Amerika gibt es zurzeit noch keinen umfassenden gesetzmäßigen Rahmen, welcher den Krypto-Raum reguliert. Daher agiert jeder Bundesstaat wie er möchte. Während manche Bundesstaaten überhaupt nicht regulieren, hat beispielsweise New York eine einschränkende Gesetzgebung für die digitalen Währungen und verlangt seit dem Jahre 2015 von Unternehmen den Kauf einer „BitLicense“.

Die US-Regierung unter Biden möchte nun endlich eine einheitliche Regelung haben. Hierzu passt auch die Äußerung von US-Notenbankchef Powell, welcher in Kryptowährungen ein entscheidendes Risiko für die Finanzstabilität sieht. Powell erklärte, dass eine stärkere Regulierung der Krypto-Werte nötig sein könnte. Das Finanzministerium der USA erklärte außerdem, dass die digitalen Währungstransfers an die zuständigen Ämter gemeldet werden müssen. Michael Hsu als neuer Chef der US-Bankenaufsicht sagte, dass er einen regulatorischen Rahmen erschaffen und sich hierzu mit Behörden abstimmen möchte.

Jene Ankündigungen fielen in jene Zeit, in welcher der Bitcoin ein sehr hohes Maß an Volatilität erlebte. Daher fiel der Preis des Bitcoins am 19. Mai 2021 um circa 30 Prozent. Der hohe Preisverfall kam gleich, nachdem die Behörden in China erklärt hatten, dass diese der Krypto-Industrie die Beschränkungen auferlegen möchten.

Gensler, der Präsident der amerikanischen Securities and Exchance Commission hat sich jetzt an das Parlament von Europa gewandt, um die Position der Börsenaufsichtsbehörde in Amerika darzulegen. Damit weitet er die eigene Haltung auf das EU-Parlament weiter aus und möchte seine Besorgnis unterstreichen. Dieser schlägt vor, die gemeinsamen Maßstäbe bei der Krypto-Regulierung zu berücksichtigen.
Andererseits benötigt es künftig für die Verwahrung der Kryptowerte eine spezielle Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Situation ist aus diesem Grund künftig mit dem Betrieb einer Bank vergleichbar. So kann nicht jedes Unternehmen solche Dienstleistungen anbieten. Vielmehr ist dafür die Genehmigung der BaFin notwendig. Interessant ist jenem diesem Zusammenhang die neue Regelung. Daher wird es Banken in Zukunft nicht erlaubt sein, neben den normalen Dienstleistungen zugleich den Handel mit Krypto-Coins anzubieten. Vielmehr muss dafür ein neues Unternehmen gegründet werden. So ist es dem Gesetzgeber besonders wichtig, die digitalen Währungen vom eigentlichen Geschäft der Banken zu trennen.

Die neue Gesetzgebung wird eventuell nach noch weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Daher es ist davon auszugehen, dass sich die digitalen Währungen in der Zukunft noch sehr viel stärker verbreiten werden. Aus diesem Grund ist die Blockchain-Technologie noch lange nicht auf die digitalen Zahlungssysteme begrenzt. So ist zum Beispiel denkbar, dass die Karten von Payback oder vom Unternehmen Lufthansa Miles & More in Zukunft ebenfalls auf diese Blockchain umgestellt werden müssen. In einem solchen Fall wäre deshalb eine besondere Lizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unbedingt erforderlich. Weitere Bereiche für den Einsatz für die Blockchain sind die Unternehmen. So könnten in Zukunft Roboter und Maschinen mit eigenen digitalen Wallets versehen sein, um untereinander die Zahlungen selbstständig abzuwickeln. In einem solchen Fall wäre eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ebenfalls notwendig.
Aufgrund jenes Aufwands ist davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen diejenigen Bereiche, welche mit den Kryptowährungen zu tun haben, in naher Zukunft outsourcen werden. Dafür werden wahrscheinlich besondere Unternehmen entstehen, die ebenfalls über die notwendige Lizenz verfügen.

Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert