Ferienhausversicherung: Darauf kommt es an

Sie sind Eigentümer eines Ferienhauses? Herzlichen Glückwunsch! Ein so wertvoller Besitz sollte richtig versichert sein, damit es im Schadenfall kein böses Erwachen gibt. Hier erfahren Sie, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz

Die wichtigste Versicherung für ein Ferienhaus ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Als Gebäudeeigentümer haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen und zukünftigen Einnahmen, wenn jemand in Zusammenhang mit Ihrer Immobilie zu Schaden kommt: Ein Passant stürzt auf Glatteis, ein Mieter verunglückt wegen defekter Treppenbeleuchtung, ein Auto wird durch herabfallende Dachziegel beschädigt. Im letztgenannten Beispiel haften Sie sogar aus vermutetem Verschulden, wie die Juristen sagen. Normalerweise muss der Geschädigte seinen Anspruch beweisen. Hier müssen Sie beweisen, dass das Dach in Ordnung war. Gerichte dehnen die Pflicht zur Instandhaltung mittlerweile bis Windstärke 10 aus.

Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz klärt die Haftungsfrage, bezahlt für berechtigte Forderungen und weist unberechtigte Ansprüche auf eigenen Kosten zurück, notfalls vor Gericht. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die Risiken aus einer Ferienimmobilie in der Regel nicht ab. Für ein neu erworbenes Haus haben Sie allerdings Schutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Nach Aufforderung durch den Versicherer, meist mit der Beitragsrechnung, sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Nur dann haben Sie rückwirkend Versicherungsschutz.

Gebäudeversicherung auch gegen Naturgefahren

Eine Gebäudeversicherung umfasst üblicherweise

  • Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz),
  • Leitungswasserversicherung (Nässeschäden, Rohrbruch, Frost),
  • Sturmversicherung (Sturm ab Windstärke 8, Hagel).

Dringend zu empfehlen ist die Mitversicherung weiterer Naturgefahren

  • Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung und Erdrutsch,
  • Schneedruck und Lawinen,
  • Vulkanausbruch.

Die meisten Versicherer bieten diese Deckung als Komplettpaket. Damit ist sichergestellt, dass Sie ein Ferienhaus an der Mosel gegen Überschwemmung und am Alpenrand gegen Schneedruck und Lawinen zu bezahlbaren Preisen versichern können. Der Beitrag richtet sich nach Gefährdungszonen. Die erweiterte Naturgefahren-Versicherung ist auch wichtig, wenn Ihr Haus nicht an einem Fluss liegt. Viele Überschwemmungsschäden resultieren aus Starkregen, der wegen des Klimawandels immer häufiger vorkommt. Die gute Nachricht: Mehr als 99 % aller Gebäude in Deutschland können gegen Überschwemmung versichert werden.

Ferienhausversicherung: Obliegenheiten sind wichtig für den Versicherungsschutz

Geben Sie bei der Antragstellung für die Ferienhausversicherung unbedingt an, dass es sich um ein Ferienhaus handelt. Normalerweise fragt der Versicherer, wie lange das Haus unbewohnt ist. In einem nicht ständig bewohnten Haus werden Schäden, zum Beispiel ein Rohrbruch, erst viel später entdeckt. Deshalb kostet die Versicherung mehr. Außerdem sind in den Versicherungsbedingungen sogenannte Obliegenheiten geregelt. Eine davon ist, in der kalten Jahreszeit das Haus zu beheizen oder alle Wasserrohre zu entleeren. Kommt es zu einem Frostschaden und Sie haben diese Hinweise nicht beachtet, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.

Hausratversicherung im selbst genutzten Ferienhaus

Bewohnen Sie Ihr Ferienhaus selbst, ist zu unterscheiden zwischen Hausrat, den Sie immer wieder in die Ferien mitnehmen (zum Beispiel Kleidung), und Hausrat, der ständig in der Ferienwohnung ist (Möbel, Kücheneinrichtung, vielleicht auch Sportgeräte). Für alle Sachen, die sich nur vorübergehend außerhalb Ihrer Hauptwohnung befinden, gibt es die Außenversicherung. Das heißt, Ihre normale Hausratversicherung zahlt, wenn es zu einem Schaden kommt. Versichert sind dieselben Gefahren wie in der Gebäudeversicherung, ergänzt um Einbruch, Raub und Vandalismus. Auch für den Hausrat können und sollten Sie die weiteren Naturgefahren versichern.

Die Außenversicherung ist allerdings in den meisten Verträgen begrenzt: Erstens gibt es eine Summengrenze, zum Beispiel 10 % Ihrer normalen Hausratversicherungssumme. Zweitens gibt es eine zeitliche Grenze, zum Beispiel zwei Monate. Alles, was die versicherte Erstwohnung länger verlässt, muss separat versichert werden. Manche Versicherer ermöglichen den Einschluss einer Ferienwohnung in die bestehende Hausratversicherung gegen Mehrbeitrag, bei anderen müssen Sie einen zweiten Vertrag abschließen.

An die Anreise denken

Viele Ferienreisende fahren mit vollgepacktem Auto zu ihrem Zweitwohnsitz. Auch für die Sachen im Auto gilt die Hausrat-Außenversicherung. Sie bezieht sich aber immer nur auf die genannten Gefahren. Aufbrechen eines Autos ist kein Einbruch – dafür ist Voraussetzung, dass sich der Hausrat in einem Gebäude befindet. In guten Policen ist aber auch der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen enthalten.

Hausrat im vermieteten Ferienhaus

Vermieten Sie Ihr Ferienhaus, können Sie für den dort befindlichen mitvermieteten Hausrat eine gewerbliche Sachversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz ist dem der privaten Hausratversicherung sehr ähnlich. Für Schäden, die die Mieter verursachen, haften diese selbst oder deren Haftpflichtversicherung. Das gilt ausnahmsweise auch für Schäden an Glasscheiben. Die Haftpflichtversicherung kommt zwar normalerweise nicht für Schäden auf, die man durch eine Glasversicherung abdecken kann. Aber Glasschäden im Ferienhaus kann der Mieter nicht versichern, also zahlt seine Haftpflicht, wenn er den Schaden verschuldet hat.

Ferienhaus im Ausland

Uneingeschränkt gelten die oben genannten Tipps nur für Ferienhäuser in Deutschland. Zwar können Versicherer durch die Dienstleistungsfreiheit auch Objekte in anderen EU-Staaten versichern, nicht alle machen aber von dieser Möglichkeit Gebrauch. Für Ferienhäuser außerhalb der EU, zum Beispiel in der Schweiz, benötigen Sie in aller Regel eine lokale Deckung. Vielleicht kann Ihr Versicherer Ihnen einen Kooperationspartner im Ausland nennen. Die Hausrat-Außenversicherung ist dadurch aber nicht eingeschränkt, sie gilt weltweit.

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