Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der lokalen Baubehörde. Hier lesen Sie, welche verschiedenen Baulasten es gibt und wie Sie einen Baulasteneintrag vornehmen.
Was versteht man unter einer Baulast?
Baulasten: Wie kann so eine Verpflichtung aussehen?
Wann wird eine Baulast wirksam?
Wo kann ich das Baulastenverzeichnis einsehen?
Wie beantrage ich eine Baulast?
- Antrag für das zu belastende Grundstück
- Unterschrift des Antragstellers (öffentlich beglaubigt)
- Verpflichtungserklärung
Tipp: Ist mit der Beantragung ein konkretes Bauvorhaben geplant? Dann besprechen Sie die Details am besten mit der Bauaufsichtsbehörde.
Anträge gibt es online auch als Mustervorlage zum kostenfreien Download!
Welche Arten der Baulast gibt es?
Anbaulast
Bei einer Anbaulast ist der Eigentümer verpflichtet, sein Haus bündig an die Bebauung des Nachbargrundstücks zu errichten.
Abstandsflächenbaulast
Es besteht eine Abstandsflächenbaulast? Dann können Sie als Eigentümer die geplanten Flächen nicht bebauen. Oder anders gesagt: Eigentümer können diese Flächen nicht ebenfalls als Abstandsflächen nutzen. Das kann eintreten, wenn ein Hausbau auf dem Nachbargrundstück geplant ist. Dann wird eine Abstandsflächenbaulast definiert, damit der liebe Nachbar die Abstandsflächen auf seinem Grundstück unterschreiten darf.
Erschließungsbaulast
Diese Regelung macht es erst möglich, dass sich ein Nachbargrundstück erschließen lässt. Die Baufläche dient als Zuwegung oder für das Verlegen von Leitungen. Doch Achtung: Es gibt hier einen klaren Unterschied zwischen Baulast und Wegerecht. Das Wegerecht steht nämlich im Baulastenverzeichnis, sondern findet sich im Grundbuch.
Stellplatzbaulast
Die Nutzung von Stellflächen durch Dritte ist über diese Baulasten-Art geregelt. Der Grundstückseigentümer duldet hier die Verwendung von Stellflächen durch Dritte auf seinem Grund und Boden. Das heißt: Anwohner in der Straße dürfen die Stellplätze auf dem Grundstück benutzen.
Vereinigungsbaulast
Zwei Grundstücke wirtschaftlich nutzen? Kein Problem mit der Vereinigungsbaulast. Diese greift bei der Teilung von Grundstücken. Zum Beispiel kann es sein, dass die Bebauung auf einer der Hälften nicht den Vorschriften der Bauordnung entspricht. Dann greift man zu dieser Baulast.
Mindert eine Baulast den Wert meines Grundstücks?
Baulasten beeinflussen den Wert einer Immobilie. Das ist unumwunden so. Doch nicht jede Baulast muss zwangsläufig den Wert des Grundstücks inklusive Haus mindern. Eine Minderung besteht dann, wenn eine Nutzfläche dem Eigentümer praktisch nicht mehr zur eigenen Verfügung steht. Bei einer Stellplatzbaulast kann das der Fall sein, wenn auf der Fläche regelmäßig Anwohner parken. Kommt die Grundstücksfläche aber der Gemeinde zu gute, zum Beispiel für den Brandschutzfall, hat das keine Auswirkungen auf den Wert.
Erfahrenen Gutachter zu Rate ziehen
Egal um welche Baulastart es sich handelt: Es kann nicht schaden, einen Immobilien-Experten um Rat zu fragen. Dieser kann im Zweifelsfall Pro und Contra auflisten. Bei einer straken Wertminderung sollte jeder Grundstückseigentümer abwägen, ob er die Baulast eingeht.
Baulasten wieder löschen lassen
Lässt sich eine eingetragene Baulast auch wieder löschen? Das geht – unter einer Bedingung. Wenn das öffentliche Interesse daran nicht mehr besteht, kann diese wieder aus dem Verzeichnis ausgetragen werden.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein geplantes Bauvorhaben doch nicht mehr so umgesetzt werden soll. Es gibt auf einmal eine andere Lösung zum Bau der Stellplätze? Dann ist die eigentliche Baulast nicht mehr notwendig.
Doch wie immer im Leben: Von allein passiert hier nichts. Für eine Löschung müssen die Beteiligten selbst aktiv werden. Bevor die Baulast ausgetragen wird, werden die Beteiligten auch noch befragt. Doch die Mühe lohnt sich, vor allem vor einem potentiellen Verkauf des Grundstücks. Der Verkauf eines Grundstücks läuft unkomplizierter ab, wenn es keine erklärungsbedürftigen Baulasten mehr gibt.