Entschädigungen für verspätete oder stornierten Flüge

Die Geltendmachung einer Entschädigung für eine Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges kann in der Praxis recht schwierig sein. Zunächst einmal müssen Sie sich als Fluggast durch die europäische Verordnung arbeiten, um herauszufinden, welche besonderen Bedingungen gelten. Welche Partei war für die Verzögerung verantwortlich? Und bis wann kann ich meinen Antrag einreichen? Man muss viel recherchieren und dann hoffen, dass die Fluggesellschaft sofort bereit ist zu zahlen. Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um diesen Prozess für Sie als Passagier etwas zu erleichtern und erklären ihn Ihnen gerne ausführlich!

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, ob Sie überhaupt einen Anspruch geltend machen können. Die Verjährungsfristen für Ansprüche im Luftverkehr sind von Land zu Land unterschiedlich. Möchten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen und herausfinden, was Ihnen als geschädigter Fahrgast zusteht? Dann nutzen Sie unseren Forderungsrechner und finden Sie in nur 3 Minuten heraus, welchen Betrag Sie fordern können!

Bis wann kann ich einen Antrag in Deutschland stellen?

In den Deutschland können Sie sich bis zu 3 Jahre nach dem Flugdatum auf die europäische Verordnung berufen. Wir raten Ihnen daher, Ihren Flug so bald wie möglich zu überprüfen und Ihren Antrag innerhalb dieser Frist einzureichen. Vielleicht haben Sie in den letzten zwei Jahren mehr als einmal eine Verspätung oder Annullierung erlebt? Schauen Sie schnell nach Ihren Flugdaten, Sie könnten reicher sein, als Sie denken!

Welche Verjährungsfristen gelten in Europa für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen?

Die Verjährungsfristen in Europa sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und lauten wie folgt:

 Land Verjährungsfrist für Forderungen

  • Belgien 1 Jahr nach dem Datum des Fluges
  • Polen 1 Jahr nach dem Datum des Fluges
  • Italien 2 Jahre nach dem Flug
  • Niederlande 2 Jahre nach Flugdatum
  • Deutschland 3 Jahre nach Flugdatum
  • Dänemark 3 Jahre nach Flugdatum
  • Spanien 5 Jahre nach Flugdatum
  • Frankreich 5 Jahre nach dem Datum des Fluges
  • Vereinigtes Königreich und Irland 6 Jahre nach dem Flugdatum

Bitte beachten Sie, dass diese Verjährungsfristen auch von der Nationalität des Luftfahrtunternehmens abhängen. Sie sind sich nicht sicher, welche Frist gilt? Konsultieren Sie unser Team von Schadenspezialisten! Wir sind hier, um Ihnen weiterzuhelfen.

Bis wann kann ich einen Antrag stellen, wenn ich zu einem Zielort außerhalb der EU fliege?

Gute Frage! In diesem Fall bestimmt der Abgangsort die Verjährungsfrist des Anspruchs. Wenn Sie also mit Delta von Amsterdam nach Los Angeles geflogen sind, haben Sie 2 Jahre Zeit, eine Entschädigung zu beantragen. Sind Sie von Brüssel aus geflogen? Dann haben Sie nur ein Jahr Zeit!

Sind die Entschädigungsbeträge unterschiedlich?

Obwohl die Verjährungsfristen von Land zu Land unterschiedlich sind, richtet sich der Gesamtbetrag nach der Entfernung des Fluges. Es spielt keine Rolle, von wo Sie abfliegen und wohin Sie fliegen, solange es innerhalb der EU oder mit einer EU-Fluggesellschaft geschieht.

Auf der Grundlage der europäischen Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf die folgenden Beträge:

  • 250 € p.P. für Flüge bis einschließlich 1.500 Kilometer.
  • 400 p.P. für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union über 1.500 Kilometer.
  • 400 € p.P. für alle Flüge außerhalb der Europäischen Union zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 € p.P. für alle anderen Flüge.

Entschädigungsbeträge für Verspätungen und Annullierungen auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften

Bitte beachten Sie: Bei einer Flugverspätung von drei bis vier Stunden und einer Entfernung von 3.500 Kilometern oder mehr haben Sie Anspruch auf 50 % der Entschädigungssumme.

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